Schadensfälle

Das Gutachten eines Sachverständigen bewertet eine bestimmte Fragestellung aus technischer Sicht.

Im Bauwesen ist zwischen dem Mangel und dem Schaden zu unterscheiden. Ein Mangel muss nicht zwangsläufig zu einem Schaden führen. In der Praxis kann jedoch jede Eigenschaft einen Mangel darstellen und jedes Bauteil kann beschädigt werden.

Fenster, Türen, Fassaden und Verglasungen sind hinsichtlich der gestellten Anforderungen und der gewählten Konstruktionsart Unikate. Deshalb kann das Ergebnis einer Begutachtung nicht ohne erneute Prüfung auf andere Bauvorhaben übertragen werden. Bei der Bewertung muss immer der konkrete Einzelfall berücksichtigt werden.

Mangel

Ein Mangel bezüglich einer bestimmten Eigenschaft liegt dann vor, wenn die Ist‐Beschaffenheit von der vertraglich geschuldeten oder für die gewöhnliche Verwendung geeigneten Soll‐Beschaffenheit negativ abweicht.

Schaden

Ein Schaden an einem Bauteil liegt dann vor, wenn dessen Eigenschaft in negativer Art verändert wurde. Eine negative Veränderung kann beispielsweise eine Beeinträchtigung der Funktionstauglichkeit, der Dauerhaftigkeit oder der optischen Erscheinung sein.


 

Ist-Beschaffenheit

Die Ist‐Beschaffenheit lässt sich durch die Begutachtung des Objektes feststellen.

Dabei wird die Konstruktion bezüglich der zu bestimmenden Eigenschaft geprüft. Der vorgefundene Zustand wird dokumentiert.

SOLL-Beschaffenheit

Die Soll-Beschaffenheit wird der vertraglichen Vereinbarung
(z.B. textliche Beschreibung und zeichnerische Darstellung der Konstruktion) entnommen.

In vielen Fällen liegen für die zu bewertende Eigenschaft keine speziellen Vereinbarungen vor. Dann werden die anerkannten Regeln der Technik bzw. die für das Objekt übliche Beschaffenheit als Bewertungsmaßstab herangezogen.