Schadensfälle an Fenstern und Türen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Schäden an Fenstern und Türen, die sich bildlich darstellen lassen.


Luftdichtigkeit von Dachfenstern nicht ausreichend

Dichtigkeit der Gehrungsecken nicht gegeben

Falscher Eingriff in das Dichtigkeitssystem


Nicht fachgerecht ausgeführte Eckausbildungen

Hygiene nicht ausreichend (Kindergarten)

Oberflächenbeschädigung durch Kalkauswaschung


Oberflächenbeschädigung durch Zigarettenrauch

Verletzungsgefahr durch Bedienhebel (Schule)

Schlagregendichtigkeit nicht ausreichend

Luftdichtigkeit von Dachfenstern nicht ausreichend

Schaden:

Nicht hinzunehmende Zuglufter-scheinungen auf der Raumseite von Aluminium-Dachfenstern. Der Versuch mit Kunstnebel (ohne künstlich angelegten Differenzdruck) zeigt starke Nebeldurchtritte von innen nach außen.

Ursache:

Da Flügel- und Blendrahmen in den Gehrungsecken jeweils mit Ebenen-versätzen bis zu 3 mm gefertigt wurden, liegen die Anschlagdichtungen in den Ecken nicht an. Die Konstruk-tionsfugen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind nicht ausreichend luftdicht.

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Produktionsfehler vor.

Dichtigkeit der Gehrungsecken nicht gegeben

Schaden:

Wasserdurchtritt im Flügelrahmen vom Falzraum in die Gehrungsecken. Beschädigung der Dichtigkeit und der Tragfähigkeit der Eckverbindungen.

Ursache:

Die Gehrungen der Rahmenprofile wurden mit einem ungeeigneten Sägeblatt geschnitten. Dadurch wurden die Isolierstege der Verbundprofile fransenförmig aufgerissen. Beim Zusammenbau der Flügelrahmen wurden die Schnittflächen nicht nach den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien verklebt. Der Falzraum wurde im wasserführenden Bereich nicht ausreichend dicht hergestellt.

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Produktionsfehler vor.

Falscher Eingriff in das Dichtigkeitssystem

Schaden:

Punktuelle raumseitige Abkühlung und Zugerscheinung im Winter. Erhöhte Kondensatbildung an der Konstruk-tionsfuge zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen.

Ursache:

In einer Neubauwohnung ohne Lüftungsanlage wurde der nutzerunab-hängige Luftwechsel nachträglich durch die Fensterelemente hergestellt. Dazu wurden die Anschlagdichtungen an den Flügel- und Blendrahmen jeweils oben 5 cm breit ausge-schnitten. Die öffnungen hatten einen unkontrollierten Luftwechsel zur Folge.

Verantwortungsbereich:

Es liegt eine Beschädigung des Dichtigkeitssystems vor.

Nicht fachgerecht ausgeführte Eckausbildungen

Schaden:

Undichtigkeit an 90°-Ecken von Schiebetüranlagen. Beschädigung des Bauanschluss-Bereichs durch Einleitung von Wasser aus den Falzräumen der Sockelprofile.

Ursache:

Vom Systemhersteller wurden keine Profilverbinder für die Ausbildung von 90°-Ecken angeboten. Die Blend-rahmen wurden zweiteilig gefertigt, vor Ort ohne Eckverbinder aneinander gestellt und mit Silikon abgespritzt. Da die Gehrungsecken nicht konstruktiv abgedichtet wurden, sind die Falzräume nicht wasserdicht.

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Planungs- und Produktionsfehler vor.

Hygiene nicht ausreichend (Kindergarten)

Schaden:

Mikrobiologische Belastung an den Glasleisten eines thermisch nicht getrennten Aluminium-Fenstersystems aus dem Jahre 1968.

Ursache:

Die Kombination aus niedrigen Oberflächentemperaturen im Winter und erhöhter Feuchtigkeitsproduktion im Kindergarten führte zu starkem Tauwasserausfall. Die anhaltende Feuchtigkeit an den Glasleisten diente als Nährboden für das mikrobio-logische Wachstum.

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Fehler seitens Betreibers vor, da die spezielle Eigenschaft nicht erkannt wurde. Die Fensterelemente wurden nicht gereinigt und nicht gewartet.

Oberflächenbeschädigung durch Kalkauswaschung

Schaden:

Irreversible Verätzung von eloxierten Aluminiumoberflächen während der Bauzeit.

Ursache:

Die Fugen der Klinkerriemchen wurden vor Ort mit kalkhaltigem Fugenmörtel verputzt. Durch Regenwasser wurden alkalische Bestandteile aus dem frischen Fugenmörtel ausgewaschen und auf die ungeschützten Eloxal-oberflächen geleitet. Nach den Putzarbeiten erfolgte keine Reinigung. Infolge der langen Einwirkungsdauer konnten die Verätzungen nicht mehr beseitigt werden.

Verantwortungsbereich:

Es liegt eine fehlerhafte Schnittstellen-Koordination der Gewerke vor.

Oberflächenbeschädigung durch Zigarettenrauch

Schaden:

Irreversible Beschädigung von eloxierten (C-0, farblos) und farbbe-schichteten (RAL 5015, Himmelblau) Aluminium-Oberflächen.

Ursache:

Der Innenraum wurde von Mitarbeitern über 15 Jahre als "Raucherzimmer" genutzt. Die hellbraunen Rückstände des Zigarettenrauchs können nicht ohne Beschädigung der Oberflächen entfernt werden.

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Fehler seitens des Nutzers vor, da die Fensterelemente trotz der speziellen Belastung durch Zigarettenrauch 15 Jahre lang nicht gereinigt wurden.

Verletzungsgefahr durch Bedienhebel (Schule)

Schaden:

Im Klassenraum sind Aluminium-Fensterelemente mit Oberlichtern aus dem Jahre 1967 vorhanden. Bei der Betätigung des Klapphebels quetscht sich ein Kind den kleinen Finger ein.

Ursache:

Die Ausführung der Klapphebel entspricht der damals üblichen Konstruktionsweise. Mit dem Betätigungsvorgang durch Kinder ist ein hohes Verletzungsrisiko verbunden.

Verantwortungsbereich:

Die Verletzung des Schülers liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers. Die Ausführung der Klapphebel entspricht nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard (aktuelle Unfallverhütungsvorschriften für Schulen).

Schlagregendichtigkeit nicht ausreichend

Schaden:

Wasserdurchtritt nach innen bei üblicherweise zu er­war­ten­der Schlag-regenbeanspruchung. Beschädigung des inneren Boden­belags.

Ursache:

Die Konstruktionsfuge zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen ist insbesondere im Sockelbereich nicht ausreichend schlagregendicht. Die Belastung (exponierte Einbaulage) ist höher ist als die Belastbarkeit (Sonderkonstruktion einer überhohen Stulptüre mit 3-Fallen-Schloss).

Verantwortungsbereich:

Es liegt ein Planungsfehler vor. Es wurde eine spezielle Konstruktion ausgewählt, die nicht ausreichend schlagregendicht ist.

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