Schadensfälle an Fenstern und Türen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl von Schäden an Fenstern und Türen, die sich bildlich darstellen lassen.
Luftdichtigkeit von Dachfenstern nicht ausreichend
Schaden:
Nicht hinzunehmende Zuglufter-scheinungen auf der Raumseite von Aluminium-Dachfenstern. Der Versuch mit Kunstnebel (ohne künstlich angelegten Differenzdruck) zeigt starke Nebeldurchtritte von innen nach außen.
Ursache:
Da Flügel- und Blendrahmen in den Gehrungsecken jeweils mit Ebenen-versätzen bis zu 3 mm gefertigt wurden, liegen die Anschlagdichtungen in den Ecken nicht an. Die Konstruk-tionsfugen zwischen Flügel- und Blendrahmen sind nicht ausreichend luftdicht.
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Produktionsfehler vor.
Dichtigkeit der Gehrungsecken nicht gegeben
Schaden:
Wasserdurchtritt im Flügelrahmen vom Falzraum in die Gehrungsecken. Beschädigung der Dichtigkeit und der Tragfähigkeit der Eckverbindungen.
Ursache:
Die Gehrungen der Rahmenprofile wurden mit einem ungeeigneten Sägeblatt geschnitten. Dadurch wurden die Isolierstege der Verbundprofile fransenförmig aufgerissen. Beim Zusammenbau der Flügelrahmen wurden die Schnittflächen nicht nach den Hersteller-Verarbeitungsrichtlinien verklebt. Der Falzraum wurde im wasserführenden Bereich nicht ausreichend dicht hergestellt.
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Produktionsfehler vor.
Falscher Eingriff in das Dichtigkeitssystem
Schaden:
Punktuelle raumseitige Abkühlung und Zugerscheinung im Winter. Erhöhte Kondensatbildung an der Konstruk-tionsfuge zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen.
Ursache:
In einer Neubauwohnung ohne Lüftungsanlage wurde der nutzerunab-hängige Luftwechsel nachträglich durch die Fensterelemente hergestellt. Dazu wurden die Anschlagdichtungen an den Flügel- und Blendrahmen jeweils oben 5 cm breit ausge-schnitten. Die öffnungen hatten einen unkontrollierten Luftwechsel zur Folge.
Verantwortungsbereich:
Es liegt eine Beschädigung des Dichtigkeitssystems vor.
Nicht fachgerecht ausgeführte Eckausbildungen
Schaden:
Undichtigkeit an 90°-Ecken von Schiebetüranlagen. Beschädigung des Bauanschluss-Bereichs durch Einleitung von Wasser aus den Falzräumen der Sockelprofile.
Ursache:
Vom Systemhersteller wurden keine Profilverbinder für die Ausbildung von 90°-Ecken angeboten. Die Blend-rahmen wurden zweiteilig gefertigt, vor Ort ohne Eckverbinder aneinander gestellt und mit Silikon abgespritzt. Da die Gehrungsecken nicht konstruktiv abgedichtet wurden, sind die Falzräume nicht wasserdicht.
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Planungs- und Produktionsfehler vor.
Hygiene nicht ausreichend (Kindergarten)
Schaden:
Mikrobiologische Belastung an den Glasleisten eines thermisch nicht getrennten Aluminium-Fenstersystems aus dem Jahre 1968.
Ursache:
Die Kombination aus niedrigen Oberflächentemperaturen im Winter und erhöhter Feuchtigkeitsproduktion im Kindergarten führte zu starkem Tauwasserausfall. Die anhaltende Feuchtigkeit an den Glasleisten diente als Nährboden für das mikrobio-logische Wachstum.
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Fehler seitens Betreibers vor, da die spezielle Eigenschaft nicht erkannt wurde. Die Fensterelemente wurden nicht gereinigt und nicht gewartet.
Oberflächenbeschädigung durch Kalkauswaschung
Schaden:
Irreversible Verätzung von eloxierten Aluminiumoberflächen während der Bauzeit.
Ursache:
Die Fugen der Klinkerriemchen wurden vor Ort mit kalkhaltigem Fugenmörtel verputzt. Durch Regenwasser wurden alkalische Bestandteile aus dem frischen Fugenmörtel ausgewaschen und auf die ungeschützten Eloxal-oberflächen geleitet. Nach den Putzarbeiten erfolgte keine Reinigung. Infolge der langen Einwirkungsdauer konnten die Verätzungen nicht mehr beseitigt werden.
Verantwortungsbereich:
Es liegt eine fehlerhafte Schnittstellen-Koordination der Gewerke vor.
Oberflächenbeschädigung durch Zigarettenrauch
Schaden:
Irreversible Beschädigung von eloxierten (C-0, farblos) und farbbe-schichteten (RAL 5015, Himmelblau) Aluminium-Oberflächen.
Ursache:
Der Innenraum wurde von Mitarbeitern über 15 Jahre als "Raucherzimmer" genutzt. Die hellbraunen Rückstände des Zigarettenrauchs können nicht ohne Beschädigung der Oberflächen entfernt werden.
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Fehler seitens des Nutzers vor, da die Fensterelemente trotz der speziellen Belastung durch Zigarettenrauch 15 Jahre lang nicht gereinigt wurden.
Verletzungsgefahr durch Bedienhebel (Schule)
Schaden:
Im Klassenraum sind Aluminium-Fensterelemente mit Oberlichtern aus dem Jahre 1967 vorhanden. Bei der Betätigung des Klapphebels quetscht sich ein Kind den kleinen Finger ein.
Ursache:
Die Ausführung der Klapphebel entspricht der damals üblichen Konstruktionsweise. Mit dem Betätigungsvorgang durch Kinder ist ein hohes Verletzungsrisiko verbunden.
Verantwortungsbereich:
Die Verletzung des Schülers liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers. Die Ausführung der Klapphebel entspricht nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard (aktuelle Unfallverhütungsvorschriften für Schulen).
Schlagregendichtigkeit nicht ausreichend
Schaden:
Wasserdurchtritt nach innen bei üblicherweise zu erwartender Schlag-regenbeanspruchung. Beschädigung des inneren Bodenbelags.
Ursache:
Die Konstruktionsfuge zwischen Flügelrahmen und Blendrahmen ist insbesondere im Sockelbereich nicht ausreichend schlagregendicht. Die Belastung (exponierte Einbaulage) ist höher ist als die Belastbarkeit (Sonderkonstruktion einer überhohen Stulptüre mit 3-Fallen-Schloss).
Verantwortungsbereich:
Es liegt ein Planungsfehler vor. Es wurde eine spezielle Konstruktion ausgewählt, die nicht ausreichend schlagregendicht ist.