Beratung und Prüfung

Unser Leistungsspektrum umfasst die unabhängige fassadentechnische Beratung, Prüfung und Bewertung
bei Neubauten und Sanierungsobjekten in allen Leistungsphasen.

 

Innerhalb des Fachgebiets erbringen wir beispielsweise folgende Ingenieur-Dienstleistungen:

Fachtechnische Beratung der Projektbeteiligten

  • Bauherr
  • Architekt
  • Fachplaner
  • Ausführende Metallbaufirma
  • Systemhersteller
  • Generalunternehmer

Fachtechnische Prüfung und Bewertung der Leistung
des Architekten bzw. Fachplaners

  • Plausibilitätsprüfung der Grundkonzeption
  • Prüfung der Planung im Leistungsbereich der HOAI
  • Prüfung des Leistungsverzeichnises und der Leitdetails

Fachtechnische Prüfung, Bewertung und Überwachung
der Leistung der ausführenden Metallbaufirma

  • Prüfung von Angeboten
  • Technische Mitwirkung bei der Vergabe (Preisspiegel, Bieterempfehlung)
  • Prüfung der Planung im Leistungsbereich der VOB C, DIN 18360 „Metallbauarbeiten“
  • Qualitätskontrolle im Werk
  • Technische Begleitung von Versuchen im Prüflabor
  • Baubegleitende Qualitätsüberwachung (BQÜ)
  • Bewertung des Leistungsstands und der Angemessenheit von Rechnungen und Nachträgen
  • Technische Mitwirkung bei der Abnahme der erbrachten Leistung

Fachtechnische Bewertung von bestehenden Gebäudehüllen

  • Bestandsaufnahme, Schwachstellenanalyse
  • Technische Prüfung und Einschätzung der Funktionstauglichkeit
  • Einschätzung der zu erwartenden Nachhaltigkeit der einzelnen Komponenten
  • Empfehlungen für Sanierungsmöglichkeiten oder Neuerstellung

 

 

 

 

 

 

 

 

HOAI-planung

Im Leistungsbereich der HOAI wird das Konzept der Fassaden-Konstruktion festgelegt.

Eine konkrete Ausarbeitung und Darstellung der einzelnen Komponenten ist nicht notwendig. Die Bauweise muss jedoch so geplant werden, dass sie grundsätzlich umgesetzt werden kann.  Die Vorgaben  müssen die Herstellung funktionstauglicher Konstruktionen mit angemessener Dauerhaftigkeit ermöglichen.

vob c / din 18360-planung

Im Leistungsbereich der DIN 18360 wird die tatsächliche Ausführung festgelegt. 

Dies ist eine komplexe Aufgabe, die ein wesentlicher Bestandteil für die erfolgreiche Umsetzung ist.
Technische Mängel oder Schäden haben oft ihren Ursprung in einer unterlassenen oder fehlerhaften Planung.

Die in der VOB Teil C enthaltene ATV DIN 18360 "Metallbauarbeiten" fordert hierzu unter Punkt 3.1.1.3:

„Für Bauteile nach den Abschnitten 3.2  bis 3.6 hat der Auftragnehmer
vor Fertigungsbeginn Zeichnungen und/oder Beschreibungen zu liefern. Sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.“