Gutachten

Innerhalb des Fachgebiets werden beispielsweise folgende Leistungen erbracht.

Schadensanalyse

  • Festlegung der Soll-Beschaffenheit (z.B. Vertrag, Anerkannte Regeln der Technik)
  • Zusammenstellung des zugehörigen Regelwerks (z.B. DIN-Normen, Technische Richtlinien, Fachliteratur)
  • Dokumentation der Verarbeitungsrichtlinien der Systemhersteller
  • Feststellung der Ist-Beschaffenheit
  • Ermittlung der Ursache des Schadens
  • Erläuterung der technischen Zusammenhänge
  • Abschätzung von Mängelbeseitigungskosten
  • Festlegung der Verantwortlichkeit aus technischer Sicht

Erstattung von Prüf- und Mängelprotokollen

  • Stichpunktartige Zusammenfassung von Prüfungs- und Begutachtungsterminen
  • Dokumentation durch Fotos und zeichnerischen Darstellungen

Erstattung von Gutachten

  • Privatgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Gerichtsgutachten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

DIE anerkannten regeln der technik

Bei den „anerkannten Regeln der Technik“  handelt es sich um technische Festlegungen, die sich als theoretisch richtig erwiesen haben und sich zugleich in der Praxis bewährt haben. Sie müssen nicht zwingend schriftlich festgelegt sein.

DIN-normen

Die Anwendbarkeit und Richtigkeit von DIN-Normen muss im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Einem Urteil des Bundesverwaltungs-gerichts  (Az. 4C 33-35/83)  zufolge handelt es sich „um Vereinbarungen interessierter Kreise, die eine bestimmte Einflussnahme auf das Marktgeschehen bezwecken.“

Der BGH formulierte in einem Urteil (Az. VII ZR 184/97): „Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Maßgebend ist nicht, welche DIN-Norm gilt, sondern ob die Bauausführung zur Zeit der Abnahme den anerkannten Regeln der Technik entspricht. DIN-Normen können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Die bloße Beachtung der DIN- Normen besagt nicht, dass damit den anerkannten Regeln der Technik genügt ist.“

Es besteht jedoch die im Einzelfall widerlegbare Vermutung, dass DIN-Normen die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben.